Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Private Krankenkassen oder Zusatzverischerungen können für die teilweise Übernahme der Kosten in Kraft treten.
In welchem Rahmen Sie die Behandlungskosten erstattet bekommen, ist in Ihrem persönlichen Vertrag festgelegt, den Sie mit der Versicherung geschlossen haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung beim Heilpraktiker. Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Behandlung eine Rechnung nach GebüH mit den entsprechenden Ziffern. Die Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV), Zusatzversicherung oder der Beihilfe einreichen.